top of page

Allgeimene Geschäftsbedingungen

Ziffer 1 · Geltungsbereich, Gegenstand, Vertragsschluß
1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit der „Sven Luensee / woa werbeagentur“ (im folgenden Agentur genannt) mit Ihren Auftraggebern (im folgenden Werbung-treibende genannt).
2) Sie gelten für alle Verträge zwischen Agentur und Werbung-treibendem. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, deren Kenntnisnahme er mit seiner Auftragserteilung bestätigt.
3) Abweichende Regelungen bzw. eigene Bedingungen des Werbungtreibenden werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und bedürfen in allen Fällen der Schriftform.

Ziffer 2 · Treubindung an den Auftraggeber
1) Die Treubindung an den Auftraggeber verpflichtet die Agentur zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung.
2) Diese betrifft insbesondere die Frage des Media-Einsatzes und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch die Agentur, z.B. im Bereich der Werbemittelproduktion.
3) Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Werbungtreibenden.

Ziffer 3 · Geheimhaltungspflicht
Die Agentur ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit mit dem Werbungtreibenden bekannt gewordenen Geschäfts-geheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Sie hat diesbezügliche Informationen und Unterlagen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vertraulich zu behandeln. Soweit sie Dritte zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet die Werbeagentur diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

 

Ziffer 4 · Konkurrenzausschluss
1) Die Agentur ist, soweit nicht anders vereinbart, berechtigt, auch für Wettbewerber des Auftraggebers zu arbeiten. Die Agentur verpflichtet sich aber, ihren Auftraggeber darüber zu informieren.
2) Sie gewährt nur im Einzelfall und auf Verlangen des Auftraggebers Konkurrenzausschluss für im einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen.
3) Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch die Agentur korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während des ungekündigten Agenturvertrages im Bereich des Vertrags-gegenstandes keine andere Werbeagentur gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung der Werbung zu beauftragen.

 

Ziffer 5 · Pflichten des Werbungtreibenden
1) Der Werbungtreibende verpflichtet sich, die Agentur rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistung zu unterrichten und ihr alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrags benötigten Informationen und Unterlagen, soweit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern.
2) Der Werbungtreibende verpflichtet sich, der Agentur nur zur Veröffentlichung oder Verfielfältigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben.

Ziffer 6 · Präsentation
1) Wird die Agentur mit einer Präsentation beauftragt, so erkennt der Werbungtreibende damit an, dass die Ausarbeitung der Konzeption angemessen zu honorieren ist. Wurde ein Honorar nicht vereinbart, so gilt die vorgelegte Preisliste der Agentur (s.u.).
2) Die Agentur kann in keinem Fall unverbindlich und kostenlos Arbeiten, auch nicht bei Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitung oder erfolgten Beratung.

 

Ziffer 7 · Honorarvereinbarung
1) Sofern die Honorierung der Agentur nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, erfolgt die Berechnung der Agenturleistung auf Basis der gültigen Berechnungsgrundlage (Preisliste s.u.) der Agentur.
2) Im Agenturhonorar enthalten sind die Leistungen für Werbevorbereitung, Werbeplanung,
Werbegestaltung und Werbetext.
3) Separat berechnet werden: Materialien, Reinzeichnungen, Übersetzungen, Lektorat, Fahrtkosten, Spesen und Urheberrechts-übertragungen sowie technische Kosten für Satz, Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten, Kosten für die Herstellung von Werbemitteln, Leistungen hinzugezogener Spezialunternehmen (Marktforschung etc.) nach entsprechendem Aufwand.
4) Die Agentur ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert.
5) Wünscht der Werbungtreibende während oder nach der Produktion zusätzliche Änderungen, gehen die Kosten zu seinen Lasten.
6) Kommt eine von der Agentur ausgearbeitete und vom Werbungtreibenden genehmigte Konzeption aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch der Agentur hiervon unberührt.
7) Holt die Agentur im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote ein, wird der Auftrag vom Werbungtreibenden jedoch anderweitig vergeben, so ist die Agentur berechtigt, die für die Angebotseinholung erbrachte Leistung nach Zeit und Kostenaufwand zu berechnen.
8) Wird ein Fremdauftrag über die Agentur abgewickelt, so tritt sie lediglich als Mittler auf.

Ziffer 8 · Urheber- und Nutzungsrechte
1) Alle Urheberrechte verbleiben bei der Werbeagentur.
2) Bis zur vollen Bezahlung bleiben Vorschläge, Texte, Entwürfe etc. Eigentum der Agentur.
3) Auch nach der Zahlung des Honorars bzw. der Pauschalvergütung verbleiben sämtliche Rechte an ihren Leistungen Eigentum der Agentur, soweit nicht schriftlich eine anderslautende Vereinbarung getroffen ist.
4) Insbesondere darf der Werbungtreibende Leistungen der Werbeagentur nur für den Zweck in Anspruch nehmen, für den sie bestellt und erworben sind. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.
5) Mit der Zahlung des Agenturhonorars einschließlich der Lizenz für die Übertragung des Vervielfältigungsrechts erwirbt der Werbungtreibende nur das Recht zur Verfielfältigung der Arbeit im vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten speziellen Zweck. Geht die Nutzung über den vereinbarten Umfang und Zweck hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich.
6) Vorschläge des Werbungtreibenden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründet auch kein Miturheberrecht.
7) Die Agentur ist als Urheber befugt, ihre Arbeit zu signieren.
8) Der Werbungtreibende ist nicht berechtigt Vorschläge, Texte, Entwürfe etc. ohne schriftliche Zustimmung der Agentur zu ändern oder zu ergänzen oder die Änderung oder Ergänzung durch Dritte zu veranlassen.
9) Vorausarbeitungen auf den Gebieten der Planung, des Textes und der Grafik bleiben, auch nach Zahlung des Honorars bzw. der Pauschalvergütung, Eigentum der Werbeagentur und sind ihr innerhalb einer angemessenen Frist zurückzugeben. Die Rechte an solchen Arbeiten stehen der Agentur ausschließlich zu, der Werbungtreibende darf sie weder verwenden noch verwerten noch Dritten zugänglich machen.
10) Die Ausführung Ihrer Entwurfsarbeit ist, sofern nicht schriftlich anderslautend vereinbart, der Agentur vorbehalten.
11) Die Agentur ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, an den Werbungtreibenden herauszugeben. Wünscht der Werbungtreibende die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
12) Hat die Agentur dem Werbungtreibenden Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur nach vorheriger Zustimmung der Agentur verändert werden.
13) Der Werbungtreibende ist nicht berechtigt, die von der Agentur im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden, und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für die Verwendung in abgewandelter Form durch Dritte.

 

Ziffer 9 · Haftung
1) Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Werbungtreibenden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
2) Für die vom Werbungtreibenden freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Agentur.
3) Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet die Agentur dem Werbungtreibenden gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist eine Haftung für die Schutzfähigkeit und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit ausgeschlossen.
4) Die Agentur haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten.

Ziffer 10 · Zahlungsbedingungen
Die Honorare für die Leistungen der Agentur sind bei Ablieferung der Arbeit, spätestens bei Zustellung der Rechnung, Pauschalhonorare zu den vereinbarten Zahlungsterminen, ohne jeden Abzug, fällig.

 

Ziffer 11 · Beanstandungen
1) Beanstandungen an den Arbeiten der Agentur sind nur innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich möglich.
2) Die Agentur hat zunächst das Recht der Nachbesserung und Ersatzlieferung. Sind die Mängel dadurch nicht beseitigt, kann der Werbungtreibende dann erst auf die sonstigen Gewährleistungs-ansprüche zurückgreifen.
3) Mängel an einem Teil der Arbeit können nicht zur Beanstandung der gesamten Arbeit führen.
4) Die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Überschreitung eines schriftlich vereinbarten Termins zur Ablieferung ist beschränkt bis zur Höhe des für die abzuliefernde Arbeit vereinbarten Honorars.

 

Ziffer 12 · Arbeitsbelege
Der Agentur sind von der Verfielfältigung ihrer Arbeit mindestens zehn, bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl einwandfreier Belege kostenlos zu überlassen.

 

Ziffer 13 · Änderungen
Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

Ziffer 14 · Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Hamburg.

 

Ziffer 15 · Anwendbares Recht
Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.

 

Ziffer 16 · Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Formulierungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

Die Werbeagentur "Sven Luensee – woa werbeagentur" ist künstler sozialkassenpflichtig (KSK)

 

Stand 2018

bottom of page